CODE OF CONDUCT

CODE OF CONDUCT

Jeder Mitarbeiter und Geschäftspartner von BORBET ist dazu aufgerufen, diesen Verhaltenskodex zu befolgen und dazu beizutragen, eine Kultur der Integrität und Compliance zu fördern. 
CoC Mitarbeiter

CODE OF CONDUCT FÜR MITARBEITER

Unsere Unternehmenskultur zeichnet sich durch Werte wie Respekt, Integrität und Exzellenz aus. In diesem Anleitungscode finden Sie die Schlüsselprinzipien, die wir von jedem Mitglied unseres Teams erwarten.
Entdecken Sie, wie Ihre tägliche Arbeit dazu beiträgt, eine positive Atmosphäre zu schaffen. Von Teamarbeit und Kundenfokus bis hin zu Nachhaltigkeit – Sie sind der Schlüssel zu unserem Erfolg. Vielen Dank, dass Sie Teil unseres Teams sind und mit uns eine erfolgreiche Zukunft gestalten!


COC für Mitarbeiter

CoC Lieferanten

CODE OF CONDUCT FÜR LIEFERANTEN

Unsere Zusammenarbeit basiert auf klaren Prinzipien und Werten. Der nachfolgende Code of Conduct definiert die Verhaltensstandards, die von unseren Lieferanten erwartet werden. Bei BORBET setzen wir nicht nur auf erstklassige Produkte, sondern auch auf eine partnerschaftliche und ethische Zusammenarbeit. Bitte lesen Sie diesen Code aufmerksam durch, um sicherzustellen, dass unsere gemeinsame Arbeit auf Vertrauen, Integrität und Fairness beruht. Vielen Dank für Ihr Engagement für höchste Standards – gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige Zukunft.

COC für Lieferanten
Menschenrechte

GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

ZUM DOWNLOAD

COMPLIANCE & ANTIKORRUPTIONS-FÄLLE

Fehlverhalten melden

Um das Unternehmen BORBET sowie seine Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner zu schützen, muss Fehlverhalten frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie Ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen.

Was kann gemeldet werden?

Bei jeglichem Verdacht oder Beweis für eine rechtswidrige Handlung sollte eine Meldung abgegeben werden.
Nachfolgend einige Beispiele:
•    Diebstahl, Bestechungen und geldwerte Zuwendungen
•    Betrug, Unterschlagung
•    Interessenkonflikte
•    Insiderhandel

•    Korruption
•    Kartellangelegenheiten (Verletzung von Kartell- und/oder Wettbewerbsrecht)
•    Geldwäsche
•    Manipulation im Rahmen der Rechnungslegung
•    Umweltschutz
•    Gesundheit, Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit
•    Verstöße gegen den Datenschutz
•    Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Mobbing, Diskriminierung, etc.)

•    Verstöße gegen die Menschenrechte

 

Je ausführlicher und detaillierter Ihre Meldung ist, desto besser kann dieser nachgegangen werden.

Wie erfolgt eine Meldung?

Eine Meldung durch den Hinweisgeber erfolgt:
-    über das Postfach Compliance@borbet.de
-    über das Nachrichtenfeld auf der Homepage unter dem Reiter "Unternehmen"
-    per Telefon an die Compliance Officer
          Frau Scheikel, Tel.: +49 151 40090787
          Frau Prestele, Tel.: +49 2984 301 2288
          Für den Standort Südafrika über die KPMG Hotline: +49 800 777117
-    im persönlichen Gespräch mit Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten
-    oder an einen Ombudsmann: Matthias Rappel, Tel.: +49 2981 92 09 0, info@sbr-winterberg.de

Was geschieht nach Erhalt Ihrer Informationen?

Hinweise, die Sie an die Hotline geben, gehen bei der Corporate Compliance ein und werden dort entsprechend geprüft. Um unsere Arbeit erheblich zu unterstützen, bitten wir Sie, uns einer Ihrer Kontaktinformationen (Telefonnummer oder E-Mail) zu übermitteln, über die wir Sie bei Rückfragen zu den von Ihnen beobachteten Verstößen erreichen können. Wir nehmen alle Hinweise ernst und garantieren eine - im gesetzlich zulässigen Rahmen - vertrauliche Bearbeitung.

Eingehende Hinweise über Email, Homepage, Telefon oder Direktgespräch mit Vorgesetzten werden vom jeweiligen lokalen Compliance Manager an den Compliance Officer weitergeleitet und innerhalb von 7 Werktagen bestätigt sowie innerhalb von 3 Monaten bearbeitet inkl. Befragung und Recherche sowie Rückmeldung an den Hinweisgeber. Eingehende Hinweise an den Ombudsmann werden innerhalb 3 Monaten bearbeitet. Die Sicherstellung der Anonymität des Hinweisgebers sowie der Schutz vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen ist gewährleistet. Nur die Compliance Officer haben Zugang zu den Informationen.

Hier finden Sie Informationen zu unserem Whistleblowing-Verfahren:

KONTAKT AUFNEHMEN:

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